Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) vorgelegt. Damit setzt das BMU den Teil der Single Use Plastics Directive, der Verbote betrifft, in deutsches Recht um. Durch die SUP-Richtlinie ist das Inkrafttreten der Verbote zum 03. Juli 2021 rechtlich vorgegeben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zu Inhalt und Hintergründen.