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SUP-Richtlinie

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) vorgelegt. Damit setzt das BMU den Teil der Single Use Plastics Directive, der Verbote betrifft, in deutsches Recht um. Durch die SUP-Richtlinie ist das Inkrafttreten der Verbote zum 03. Juli 2021 rechtlich vorgegeben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zu Inhalt und Hintergründen.