Ab Juli 2021 schreibt die EU Single Use Plastic Direktive (SUPD) eine einheitliche „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“-Kennzeichnung für eine Reihe von Verpackungen vor, einschließlich Getränkebechern.
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) vorgelegt. Damit setzt das BMU den Teil der Single Use Plastics Directive, der Verbote betrifft, in deutsches Recht um. Durch die SUP-Richtlinie ist das Inkrafttreten der Verbote zum 03. Juli 2021 rechtlich vorgegeben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zu Inhalt und Hintergründen.
Interview mit expertentesten.de: Huhtamaki als Shop-Betreiber, über unsere Arbeit und die darin einfließende Leidenschaft.
It all started in 1920...
Serviceverpackungen unterschiedlicher Materialien haben sich in der Vergangenheit in der Gastronomie und auf vielen Veranstaltungen bewährt. Sie gewährleisten dem Verbraucher Hygiene, Sicherheit und eine gute Handhabbarkeit der abgegebenen Waren.