Lizenzgebühr für Serviceverpackungen (SVP)
Im Warenkorb können Sie die Lizensierung anschalten (nur für Bestellungen innerhalb Deutschland).
Am 1.1.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Es löst die Verpackungsverordnung ab.
Der Hersteller muss für die Verwertung seiner systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sorgen, indem er einen Vertrag mit einem dualen System schließt, also die Verpackungen lizenziert.
Ein Hersteller ist abweichend vom üblichen Sprachgebrauch nicht der Verpackungshersteller, sondern derjenige, der Verpackungen in Deutschland erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Private Endverbraucher sind private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen (bspw. Gastronomie, Hotellerie, Kantinen, Bäckereien).
Für Produkte, die sich an den privaten Endverbrauch richten und deren Verpackungen nicht an einem dualen System teilnehmen, gilt ein Vertriebsverbot!
Für weitere Informationen finden Sie hier ein Merkblatt zum Verpackungsgesetz.
Quelle: Pro-S-Pack Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e.V.